Als Kosmetikstudio sind wir, mit oder ohne COVIT-19, der Hygiene verpflichtet. Die Frage "ob und warum Hygienemassnahmen" stellt sich bei uns nie. Hygiene gehört bei uns zur Qualität und wird jederzeit und überall gross geschrieben. Dazu gehört, dass die Fussböden im Studio leicht zu reinigen sind (wir haben kein Teppich), dass wir diese täglich reinigen. Auch die Türklinken werden regelmässig desinfiziert. Oberflächen werden feucht abgewischt. Der Behandlungsstuhl wird nach jeder Kundin / jedem Kunden gereinigt. Die Händereinigung werden vor und nach jedem Kundenkontakt gereinigt und die Instrumente werden mit einem Instrumentendesinfektionsmittel desinfiziert. Die Wäsche aus dem Studio wird separat bei mind. 60° gewaschen.
Information vom Schweizerischen Verband für Kosmetik
Der Bundesrat hat am 16. April 2020 entschieden, dass unsere Branche zu den ersten gehört, die wieder arbeiten dürfen. Die Kosmetikstudios dürfen ab dem 27. April 2020 wieder öffnen.
Begründung: Bei Kosmetikstudios komme es nur zu 1:1-Kontakten und man könne gut nachvollziehen, wer mit wem Kontakt hatte. Zudem werden keine grossen Kundenströme generiert und keine grossen Menschenansammlungen.
Das konkrete Hygienekonzept, das für die Öffnung Bedingung ist, folgt vom SFK, sobald es vom Bund abgesegnet ist. Es wird aber höchstwahrscheinlich folgende Punkte beinhalten: